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Zertifizierung

Nach der Grundstufe wird die Zertifizierung zur iTP-Tanzpädagogin i. A. (In Ausbildung) erlangt. Die Anerkennung erfolgt durch das DiT (Deutsches Institut für TanzPädagogik ). Nach der Grundstufenausbildung kann nach Absolvierung einer weiterführenden Aufbaustufe die Zertifizierung zur iTP-Tanzpädagogin (geschützer Titel) erlangt werden.

Welche Bedeutung hat das Zertifikat?
Das Zertifikat beinhaltet die Beschreibung der während der Ausbildung erlangten tanzpädagogischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, pädagogisch, methodisch-didaktische und tanzkünstlerische Kompetenzen, in denen sich die Teilnehmer praktisch und mit schriftlichen Arbeiten qualifiziert haben.
Die persönliche Ausstrahlung, die eigene Sicherheit und Kompetenz, das eigene Arbeitsfeld darzustellen, das Engagement und die Begeisterung für die eigene tanzpädagogische und tanzkünstlerische Arbeit sind in Bewerbungsgesprächen in der Regel in erster Linie maßgebend für den Erfolg. Ein beigefügtes Zertifikat kann dies unterstreichen.

Kriterien zur Erlangung des Zertifikats
90%- tige Unterrichtsanwesenheit
Protokolle zu Unterrichtsverlauf und Theorie (3 - 4 Protokolle während der Ausbildung anfertigen)
Eigene Unterrichtsplanung (schriftliche Planung von 3 zusammenhängen Unterrichtsstunden, praktisch: Entwicklung einer einfachen Tanzform für Anfänger oder Kinder)
Unterrichtssprache/Sprache für Tanzkunst (Beschreibung eines professionellen Tanzstückes)
Diverse überschaubare Hausaufgaben zur Intensivierung des bereits Erlernten und als inhaltliche oder körperliche Vorbereitung für den nächsten Ausbildungstermin.

In der Grundstufe geben die Lehrer eine Unterstützung und Impulse für ein nachhaltiges und effektives Lernen. Für Hausaufgaben und schriftlichen Arbeiten können durchschnittlich ca 1-2 Stunden pro Woche empfohlen werden. In welcher Intensität und Regelmäßigkeit die angeregten Aufgaben praktiziert werden liegt in der eigenen Verantwortung.

Was ist, wenn Kriterien für das Zertifikat nicht erfüllt werden konnten?
Wer aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen die Anwesenheit am Unterricht oder die Aufgaben innerhalb der Ausbildungszeit nicht realisieren kann, erhält nach Absolvierung der Grundstufe eine Teilnahmebestätigung.
Das Zertifikat kann zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt werden und zwar dann, wenn versäumte Termine bzw. Aufgaben nachgeholt wurden.
In Absprache mit der Ausbildungslehrerin können Termine in einer der folgenden Grundstufen nachgeholt werden. Das Nachholen von Ausbildungsterminen ist in der Regel und unter Berücksichtung der jeweiligen Gruppengröße und Situation möglich und kann erst nach Abschluss der eigenen Grundstufe mit der Lehrerin kommuniziert und praktiziert werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Kursgebühren des jeweiligen WE´s oder KT´s ist dabei zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gestaltet das Nachholen des 1. Kompakttermins, für Absolventinnen, die aus besonderem Anlass erst nach dem 1. KT in die Ausbildung einsteigen konnten, wofür keine weitere Bearbeitungsgebühr erhoben wird.

Anerkennung des Zertifikats
Nach der Ausbildung haben Sie die Anerkennung des Deutschen Instituts für Tanzpädagogik.
Tanzpädagoge ist kein geschützter Titel. Aus diesem Grunde haben wir den Titel iTP-Tanzpädagoge für unsere Absolventen schützen lassen. Solange die Mitgliedschaft beim DiT besteht, kann jede/r AbsolventIn unserer Ausbildung diesen Titel mit eingetragenem Markenzeichen öffentlich nutzen.
iTP-Tanzpädagogen haben auch nach der Ausbildung die Möglichkeit in regelmäßigem Kontakt und Austausch mit Kollegen und den Ausbildungslehrern zu sein. Das DiT stellt dafür ein flexibles und zeitgemäßes Netzwerk dar, in dem gemeinsame Forschungsprojekte, tanzkünstlerische und tanzpädagogische Fort- und Weiterbildungen, Workshops und 2-3 mal jährlich stattfindende iTP Arbeitstreffen in den Ausbildungsregion einen Schwerpunkt bilden und damit eine kontinuierliche fachlich kompetente und qualitative Begleitung der Tanzpädagogen nach iTP gewährleisten.